Brandschutz

Brandschutz im Betrieb / Brandschutzhelfer

Selbst ein kleiner Brand kann schnell in einer Katastrophe enden. Daher müssen alle Beschäftigten in einem Betrieb mindestens einmal jährlich über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden. (Quelle: DGUV Information 205-023). 

Zusätzlich müssen mindestens fünf Prozent aller Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Inhalte sind durch die DGUV vorgegeben und werden duch betriebliche Besonderheiten ergänzt. Die Schulung wird also individuell auf Ihren Betrieb angepasst. Gerne übernehmen wir die Beratung zu diesem Thema und die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter! Jede Brandschutzhelferschulung schließt bei uns ein Feuerlöschertraining an unserer Trainingsanlage ein.

  • jährliche Unterweisung aller Beschäftigten
  • Ausbildung zum Evakuierungshelfer
  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer
  • Fortbildung für Brandschutzhelfer

Brandsicherheitswache

Für bestimmte Veranstaltungen ist das Einrichten einer Brandsicherheitswache vorgeschrieben (Sonderbauverordnung NRW). Wenn Sie mehr Informationen zu diesem Thema wünschen, melden Sie sich bei uns.

Events mit großen Veranstaltungsflächen, Festivals mit weitläufigen Campinggeländen auf trockenen Wiesen und Feldern und ähnliche Veranstaltungen bergen ein besonderes Risiko bei der Brandbekämpfung. Hier kann eine Brandsicherheitswache, ggf. mit mobilen Kleinfahrzeugen, Abhilfe schaffen.

  • Brandsicherheitswachen für Veranstaltungen

Sicherheitsposten / Brandposten

Bestimmte Arbeiten oder der Ausfall einer vorhandenen Brandmeldeanlage können den Einsatz von Gas- und Brandposten erfordern. Für diesen Fall stellen wir Ihnen gerne hoch qualifizierte Feuerwehrkräfte zur Seite, die bereits im Vorfeld für ein sicheres Arbeiten sorgen (z.B. freie Fluchtwege) und im Bedarfsfall angemessen und kompetent eingreifen können. 

  • Stellen von Gas- und Brandposten
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